Deutschland hat klare gesetzliche Regelungen bezüglich Alkohol im Straßenverkehr. Für Fahrer ab 21 Jahren gilt eine Promillegrenze von 0,5 ‰. Bei Fahrern unter 21 Jahren sowie in der Probezeit gilt eine Null-Promille-Grenze. Ab 1,6 ‰ wird von absoluter Fahruntüchtigkeit gesprochen.
Die Konsequenzen bei Alkohol am Steuer sind je nach Promillegehalt erheblich: von Bußgeldern und Punkten in Flensburg über den Führerscheinentzug bis hin zu Freiheitsstrafen. Zudem erlischt bei einem alkoholbedingten Unfall häufig der Kaskoschutz der Versicherung.
ENBA setzt sich für mehr Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen ein. Fahren Sie verantwortungsbewusst und nutzen Sie unsere Plattform für alle Wartungsbedürfnisse Ihres Fahrzeugs.
Interdum et malesuada fames