In Deutschland gilt keine generelle, ganzjährige Winterreifenpflicht. Stattdessen schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) eine sogenannte situative Winterreifenpflicht vor: Bei winterlichen Straßenverhältnissen – also bei Schnee, Matsch, Eis oder Reifglätte – müssen Winterreifen montiert sein.
Als Winterreifen gelten Reifen, die das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke, kurz M+S) tragen und nach 2018 hergestellt wurden. Reine M+S-Reifen ohne das Alpine-Symbol sind ab 2024 nicht mehr zulässig. Eine Mindestprofiltiefe von 4 mm wird empfohlen, gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 mm.
Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen fährt, riskiert 60 Euro Bußgeld, einen Punkt in Flensburg und im Schadensfall auch Leistungskürzungen durch die Versicherung. ENBA-Partnerwerkstätten bieten schnellen Reifenwechsel und fachgerechte Reifeneinlagerung an.
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